Fundtiere
Was sind Fundtiere?
Fundtiere sind Tiere, die ihrem Halter entlaufen/entflogen sind und bei denen anzunehmen ist, dass der Eigentümer sie wieder abholen wird. Sie sind besitzlos, also nicht im Zugriffsbereich des Eigentümers, aber nicht herrenlos. Diese Tiere bleiben sechs Monate ab der Fundanzeige gerechnet im Eigentum des Tierhalters und dürfen bis dahin nur zur Pflege bzw. unter Eigentumsvorbehalt weitergegeben werden.
Wir raten dringend, die Fundanzeige immer unverzüglich - also ohne Verzögerung - einzureichen. Denn das Unterlassen der Fundanzeige kann strafrechtlich als Fundunterschlagung gewertet werden.
Sie haben ein Tier gefunden? Was müssen Sie tun?
Wenn Sie ein Haustier finden, bitte betrachten Sie das Tier genau, ob es auch tatsächlich Hilfe braucht.
Bei einem Hund ist die Lage i. d. R. eindeutig, da es sich meist um ein weggelaufenes Tier handelt. Bei Kleintieren ist es ebenso bzw. sie wurden ausgesetzt.
Sofern es sich um eine Katze handelt, prüfen Sie den Allgemeinzustand soweit möglich. Sieht das Tier krank aus, hat es Verletzungen, ist sein Fell ungepflegt oder das Tier abgemagert und weist das Tier einen schlechten Allgemeinzustand aus, bringen Sie es bitte zu uns.
Handelt es sich um Katzenbabys, beobachten Sie diese eine Weile aber mit Abstand. Meist ist die Mutterkatze in der Nähe und traut sich nicht an das Versteck ihrer Babys, wenn Fremde in der Nähe sind. Sollte die Mutterkatze nicht zu ihren Babys zurückkehren, bringen Sie die Babys zu uns. Aber idealerweise mit der Mutterkatze.
Frei lebende Katzen sind keine Freigängerkatzen, sondern in der Wildnis geborene Katzen und damit herrenlose Tiere. Soweit das Jagd- und Naturschutzrecht nicht entgegensteht, kann das Eigentum an herrenlosen Tieren durch Inbesitznahme erworben werden.
Bitte beachten Sie aber, es gibt auch Freigängerkatzen, welche nicht alle ein Halsband oder andere Kennzeichen tragen. Freigängerkatzen, die sich nur vorübergehend außerhalb des Einwirkungsbereiches ihres Zuhauses aufhalten, sind nicht herrenlos.
Ein gutgemeinter Hinweis:
Nach der Vorschrift des § 965 BGB sind Sie als Finder eines Tieres verpflichtet, unverzüglich bei dem Ihnen bekannten Eigentümer oder, wenn Ihnen dieser unbekannt ist, bei der zuständigen Behörde (Ordnungsamt der Gemeinde) eine ordnungsgemäße Fundanzeige zu erstatten. Melden Sie die Tierart, den Fundort und die Uhrzeit und ggfs. ob sich noch weitere Tiere am Fundort aufhalten. Sie können aber auch das Tier zu uns ins Tierheim Riesa bringen. Dann übernimmt das Tierheim Riesa für Sie die Erstattung der Fundanzeige bei der zuständigen Stelle.
Nicht ausreichend ist jedoch lediglich die Anfrage zu stellen, ob es schon eine Vermisstenanzeige zum aufgefundenen Tier gibt, oder das Aushängen einer Fundtiermeldung. Damit würden Sie gegen die Fundregeln des BGB verstoßen und zusätzlich riskieren, dass eine strafbare Fundunterschlagung im Raum steht, welche für Sie weitergehende Folgen haben kann (§ 246 StGB). Auch der Versuch ist bereits strafbar.