Tierschutzverein Riesa und Umgebung e. V.

Ich tue Gutes, auch wenn ich nicht mehr bin

Vielen Menschen ist es ein Anliegen auch nach ihrem Ableben mit ihrem Vermögen Gutes zu tun und die Erinnerung an sie gute Erinnerungen sind und dankbare Spuren hinterlassen. 

Wenn Sie sich entschließen, die Arbeit des Tierheimes Riesa zu unterstützen, werden wir Ihre Mittel, seien es Schenkungen, Erbschaften oder Vermächtnisse, mit großer Sorgfalt verwenden. Der Tierschutzverein Riesa und Umgebung e. V. ist eine gemeinnützige Organisation, die von der Erbschaftssteuer befreit ist.


Testament

Ein Testament wird erforderlich, wenn Sie außerhalb der gesetzlich festgelegten Erbfolge Einrichtungen oder Organisationen wie den Tierschutzverein Riesa mit einer Erbschaft bedenken möchten.

Anders als oft angenommen, können Tiere im deutschen Recht nicht Erbe sein.

Ein vollständig eigenhändig geschriebenes, handschriftliches Testament ist ausreichend. Es muss zudem Ihre persönlichen Daten, Ihre Erben und Vermächtnisse, Ort und Datum enthalten. Zum Schluss erfolgt Ihre Unterschrift mit Vor- und Nachnamen.

Auf der sicheren Seite sind Sie stets, wenn Sie einen Notar oder Fachanwalt für Erbrecht mit der Formulierung Ihres letzten Willens bemühen. So können Sie sicher sein, dass Ihr letzter Wille auch allen Anfechtungen standhält und vor allem auch beim Nachlassgericht hinterlegt wird. Dort wird Ihr Testament sicher verwahrt und erst im Todesfall geöffnet. Die viel gehörten Erbschaftsstreitigkeiten wegen eventuell nicht auffindbarer Testamente, sind so weitgehend vermeidbar.

In Erbfällen, bei denen der Tierschutzverein Riesa und Umgebung e. V. als Alleinerbe von Ihnen eingesetzt und kein Testamentsvollstrecker verfügt wurde, kümmern wir uns stets selbst um die Abwicklung des Nachlasses.

Tierhalter können in ihrem Testament natürlich ebenso verfügen, dass der Tierschutz-verein Riesa und Umgebung e. V. nach ihrem Ableben auch die eigenen Tiere übernimmt. In diesem Fall müssen Sie sich keine Sorgen machen, was mit Ihren geliebten Tieren nach Ihrem Ableben geschieht. Dies bedeutet, dass Ihre Tiere sofort in unserem Tierheim aufgenommen und gut versorgt werden. Sie müssen dann auch nicht befürchten, dass Ihre Haustiere möglicherweise von Familienmitgliedern oder Freunden herumgereicht oder schlecht versorgt werden. Viele Angehörige vergessen in der dann für sie aufwühlenden Zeit, dass auch Tiere trauern können und ihren Menschen, der nun nicht mehr ist, vermissen. Im Tierheim finden Ihre geliebten Tiere vielleicht Freunde und die Abwechslung, die die Zeit der Trauer für die Tiere abkürzt und für die Tiere kann in Ruhe ein neues liebevolles Zuhause gefunden werden.

Schenkung

Mit einer Schenkung können Sie oft zweckgebunden helfen. Sie können so Herzensprojekte wie besonders größere Anschaffungen, Bauprojekte oder Sanierungsprojekte im Tierheim Riesa unterstützen.  

Gleichzeitig können Sie sehen, wie das Projekt Ihrer Wahl Form annimmt und mit Ihrem Geld Gutes getan wird. Wenn Sie sich mit dem Gedanken einer Schenkung tragen, würden wir uns sehr freuen.

Vermächtnis

Als Erblasser verfügen Sie mit einem Vermächtnis, dass der Tierschutzverein Riesa und Umgebung e. V. einen im Testament festgelegten Betrag erhält. Für die Erfüllung dieses letzten Willens sind die gesetzlichen Erben verantwortlich, die so als Rechtsnachfolger des Erblassers dessen Pflichten übernehmen.

Mit einem Vermächtnis sind meist auf beiden Seiten keine Verpflichtungen verbunden. Vermächtnisse können jedoch zweckgebunden vom Erblasser verfügt werden. Für eine umfassende rechtliche Beratung, die wir nicht durchführen dürfen, möchten wir Sie bitten, sich an einen Fachanwalt für Erbrecht zu wenden.

Dem Tierschutzverein Riesa und Umgebung e. V. ist bewusst, dass dies keine leichten Entscheidungen für Sie sind. Wir bieten Ihnen deshalb gerne vertrauensvolle Gespräche an, bei denen wir Sie über unsere Arbeit und unsere Projekte informieren können.